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Patenschafts Bestimmungen


Allgemeine Bestimmungen über eine Ziegenpatenschaft 

beim Schwäbischen Albverein Kohlberg/Kappishäusern

 

Rechte/Pflichten des Paten

Der Pate sucht sich aus der Ziegenherde „seine“ Ziege aus und darf Ihr einen Namen geben. Die Ziege verbleibt beim Schwäbischen Albverein Kohlberg/Kappishäusern. Der Pate kann seine Ziege regelmäßig besuchen, sie streicheln, verwöhnen, an ihrem Leben teilhaben. 

Während der Patenzeit geborene Zicklein der Patenziege sind Eigentum der Ortsgruppe vom Schwäbischen Albverein Kohlberg/Kappishäusern.

Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. Tod oder Verlust der Ziege, darf sich der Pate, sofern vorhanden, eine „Ersatzziege“ aussuchen. Der Pate verpflichtet sich, bei den Besuchen die Patenziege gut zu behandeln und ihr keinen absichtlichen Schaden (z. B. durch Schlagen, Treten, usw.) zuzufügen.

Dauer der Ziegenpatenschaft

Die Patenschaft und die damit verbundene Mitgliedschaft im Schwäbischen Albverein Kohlberg/Kappishäusern läuft auf unbestimmte Zeit. Sollte die Patenschaft nicht mehr gewünscht sein, bitten wir Sie bis spätestens 31.12. des jeweiligen folgenden Jahres nach Beginn der Patenschaft um eine kurze Mitteilung, ob Sie nur die Patenschaft, oder auch die Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein Kohlberg/Kappishäusern beenden möchten.

Beibehaltung der Mitgliedschaft ohne Ziegenpatenschaft ist jederzeit möglich. Kündigung der Mitgliedschaft und Beibehaltung der Patenschaft ist nicht möglich. Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn Sie unserem Verein auch ohne Patenschaft treu bleiben würden.


Bezahlung des Patenschaftsbeitrags und des Mitgliedsbeitrags


Die Beiträge für die Mitgliedschaft und Patenschaft werden per Lastschrift eingezogen. Aus Buchungsgründen wird der Patenschaftsbeitrag und der Mitgliedsbeitrag getrennt voneinander eingezogen. Die Beiträge der Mitgliedschaft können sich je nach Alter der Kinder im Verlauf der Mitgliedschaft/ Patenschaft verändern.

Weide- und Stallsaison:

Während der Weidesaison (ca. Mai bis ca. Oktober – ist witterungsabhängig) kann der Pate ohne weiteres regelmäßig seine Patenziege besuchen. Bitte bleiben Sie in dieser Zeit nach Möglichkeit in der Nähe des Unterstandes, um unnötige Beeinträchtigungen der Weideflächen zu vermeiden.

Während der Stallsaison, in der die Ziegen auch ablammen, bleibt die Patenziege ganztägig in der Geburtsbox. Natürlich dürfen Sie Ihre Ziege auch dann besuchen – allerdings bitten wir in dieser Zeit um Rücksicht und Ruhe im Stall

Rechte/Pflichten des Schwäbischen Albvereins Kohlberg/Kappishäusern


Der Schwäbische Albverein Kohlberg/Kappishäusern verpflichtet sich der artgerechten Ziegenhaltung, der Sorgfaltspflicht bei Krankheit. Er übernimmt sämtliche tierärztliche Kosten bei Krankheit und Verletzungen, die nicht durch den direkten Einfluss des Paten eintreten. Er verpflichtet sich, sämtliche veterinäramtlichen Auflagen bezüglich Impfungen und Blutuntersuch-ungen durchführen zu lassen, und die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.

Haftungsausschluss:

Der Schwäbische Albverein Kohlberg/Kappishäusern übernimmt keinerlei Haftung bei Sachbeschädigungen oder Unfällen des Paten und dessen Begleitpersonen während des Aufenthaltes auf dem gesamten Stall- und Weidegelände.


Anfragen wegen einer Ziegenpatenschaft richten Sie bitte per e-mail an:

ziegenpatenschaftsanfrage@albverein-kohlberg-kappis.de