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Besprechung Stallerweiterung 2024

Teilnehmer: 

Herr Steinhoff, Herr Stribel, Herr Krieg, Frau Bader, Herr Friedrichsohn 

(Schwäbischer Albverein, Ortsgruppe Kohlberg/Kappishäusern) 

Herr Scheuter (ForstBW) 

Frau Schumacher (Kreisforstamt) 

Herr Schuon (Untere Naturschutzbehörde) 

Herr Schneider, Frau Masen (Baurechtsbehörde Stadt Metzingen) 

Frau Dr. Hölzle (Kreisveterinäramt, hinzugekommen am Schluss der Besprechung) 

Protokoll gefertigt von Frau Masen. 

Herr Steinhoff erläutert den Anwesenden das Ziegenprojekt. Der bestehende Stall am Florian dient als Winterquartier für die Ziegen von Ende Oktober bis Anfang Mai. Zu Beginn des Projekts im Jahr 2010 wurden 30 Ziegen gehalten. Inzwischen ist die Herde auf 70 Tiere angewachsen. Eine weitere Vergrößerung ist in Zukunft nicht geplant. Beweidet werden neben Flächen am Florian weitere Flächen auf dem Jusi und im Steinbruch in Neuffen.  

Im bisherigen Stall ist auf dem Dachboden Heu gelagert. Eine weitere Lagermöglichkeit für Heu befindet sich im Schuppen eines alten Bauernhauses in Kohlberg, das der Gemeinde Kohlberg gehört und wegen anderweitiger Planungen langfristig nicht weiter zur Verfügung stehen wird. Im Jahr werden ca. 1.200 kleine Heuballen benötigt. Deshalb besteht von Seiten des Albvereins der Wunsch, zusätzlich Lagerkapazität am Florian zu schaffen. 

Herr Steinhoff stellt die beiden möglichen Optionen vor: Anbau an den bestehenden Schuppen bzw. Errichtung eines separaten Lagergebäudes. Die möglichen Standorte wurden auf dem Grundstück mit Pflöcken markiert. Aus organisatorischen Gründen präferiert der Albverein den Bau eines separaten Gebäudes (Grundfläche 6,50 m x 8,50 m). Der Schuppen soll optisch wie der bestehende Stall ausgeführt werden (Holzverschalung, Dacheindeckung rot). 

Nach kurzer Diskussion der Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten stellen die Vertreter der beteiligten Behörden ihre grundsätzliche Zustimmung zum Bau eines separat stehenden Gebäudes in Aussicht.

Ergebnis: Ein Bauantrag für einen separat stehenden Lagerschuppen wird gestellt. 

Da geplant ist, den Festzaun auf die beiden angrenzenden Grundstücke Flst. 7510 und Flst. 7511 auszuweiten, muss für diese Erweiterung ebenfalls ein Bauantrag gestellt werden. Die Erweiterung der Zaunanlage wird vor dem Bau des Schuppens durchgeführt. Deshalb wird hierfür ein separater Bauantrag eingereicht.